Dieses Projekt wird in seiner aktuellen Form die Tore bald schließen.
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  • Sorry für ein neues Thema aber ich kann leider nicht antworten...


    Ich habe an den Link zum Demoshop nun "acp" hinzugefügt und
    konnte in der Adminoberfläche erste Einstellungen vornehmen.


    Bei dem Versuch die Zahlungsarten hier einzustellen:
    Community → Shop → Zahlungsarten
    kommt diese Meldung mit rotem Hintergrund:
    "Sie haben einen ungültigen oder nicht mehr gültigen Link aufgerufen"
    Und wir sind wieder bei "System > Optionen > Wartung

    Seltsam ist auch das wenn ich aus dem ACP zur "Seite > Shop" möchte
    der Menüpunkt "Portal" unterlegt ist und nicht der Menüpunkt "Shop..."
    Das ist auch so wenn ich auf "Mitglieder" gehe und dann auf "Shop"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    kann es sein, dass zwischen der initialen Anmeldung in der Administrationsoberfläche und dem Absenden des Formulars zur Bearbeitung der Zahlungsart zu viel Zeit ohne eine Aktion verging? Dann wird man nämlich automatisch wieder ausgeloggt.


    Am besten nochmals neu versuchen und dann die Einstellungen so schnell wie möglich vornehmen. :)


    Da das Portal bereits länger existiert, ist selbiges als primäre Anwendung festgelegt und wird dabei bei allen systemweiten Seiten oder bei Seiten, die keinen eigenen Menüpunkt besitzen, als aktive Anwendung und damit auch als aktiver Menüpunkt angezeigt.

  • Danke fürs beheben...


    Ich konnte nun anhand der Anleitung:
    > eine Kategorie erstellen
    > ein Produkt einfügen
    > ein Kundenkonto erstellen
    > eine Bestellung veranlassen
    > und habe eine Rechnung erhalten
    Hat übersichtlich und leicht verständlich funktioniert !


    Ich muß nun noch einen Download generieren und Testen.


    Frage 1:
    kann ich eine Rechnung wie folgt erstellen:
    > Nettobetrag
    > + MwSt
    > Bruttobetrag
    Da ich nicht der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG unterliege.


    Frage 2:
    Kann ich generell das Rechnungsformular anpassen,
    oder anpassen lassen?


    Frage 3:
    Kann die Navigation am rechten Rand immer sichtbar bleiben,
    auch nach der Auswahl einer Kategorie oder einer Unterkategorie?)
    (Und am liebsten nur die Navigation anzeigen und immer am selben Platz...)



    VG Nathalie

    • Offizieller Beitrag

    Du musst lediglich beim Land Deutschland die entsprechende Mehrwertsteuer angeben. Siehe dazu:
    https://kittmedia.com/content-…mentation/?sectionID=3754

    Frage 2:
    Kann ich generell das Rechnungsformular anpassen,
    oder anpassen lassen?

    Meinst du das Layout? Das ist in der aktuellen Version nicht angedacht und mit einem sehr hohen Aufwand verbunden.

    Frage 3:
    Kann die Navigation am rechten Rand immer sichtbar bleiben,
    auch nach der Auswahl einer Kategorie oder einer Unterkategorie?)
    (Und am liebsten nur die Navigation anzeigen und immer am selben Platz...)

    Das ist durch manuelle Bearbeitung des Templates möglich. Dies ist aber aus Sicherheitsgründen in der Demo deaktiviert.

  • Du musst lediglich beim Land Deutschland die entsprechende Mehrwertsteuer angeben. Siehe dazu:
    kittmedia.com/content-entry/15…mentation/?sectionID=3754

    Unter Deutschland sind 19% MwSt schon eingetragen und wird auch in der Rechnung angezeigt.


    In der Rechnung wird aber nur der Bruttobetrag angegeben was bei einer Summe über 150 € nicht korrekt ist.
    Korrekt wäre: Nettobetrag + MwSt = Bruttobetrag
    (Und man müsste bei den Produkten noch auswählen können ob 19% MwSt oder 7% MwSt
    berechnet werden müssen.)


    siehe bitte hier:
    Quelle: http://www.klaus-bartram.de/steuer1


    Wichtig ist, dass auch der Nettobetrag, also der Betrag ohne die Umsatzsteuer, aufgeführt sein muss.
    Grund hierfür ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs.
    (BFH Urteil vom 27.7.2000, Az. V R 55/99).
    Tenor der Entscheidung:
    "Eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag,
    nicht aber das Entgelt ausgewiesen sind, berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug."
    Wichtig ist also, dass das Netto-Entgelt ausgewiesen wird.
    Damit verwarfen die obersten Steuerrichter die zuvor großzügigere
    Haltung der Finanzverwaltung.
    Nach der Umsatzsteuer-Richtlinie R 202 Abs. 4 Satz 2 blieb der
    Vorsteuerabzug auch dann
    erhalten, wenn der Rechnungsaussteller in der Rechnung Entgelt und
    Steuerbetrag in einer
    Summe (Bruttobetrag) angegeben und zusätzlich den Steuerbetrag vermerkt
    hat.
    Dass das Entgelt aufgrund der Angabe des Steuerbetrags leicht selbst
    errechnet werden kann, hält der BFH für unerheblich, da sich nach der
    einschlägigen Umsatzsteuerrichtline der EU das Entgelt (der Nettopreis)
    "auf den ersten Blick" aus der Rechnung ergeben müsse.


    Zu den Ausnahmen bei Rechnungen über sogenannte Kleinbeträge (§ 33
    UStG), bei denen der Bruttobetrag (Rechnungsbetrag inklusive
    Umsatzsteuer) 150 Euro nicht
    übersteigt, siehe unten.

    • Offizieller Beitrag

    In der Rechnung wird aber nur der Bruttobetrag angegeben was bei einer Summe über 150 € nicht korrekt ist.
    Korrekt wäre: Nettobetrag + MwSt = Bruttobetrag

    Da hast du vollkommen Recht, das werden wir kurzfristig anpassen.

    (Und man müsste bei den Produkten noch auswählen können ob 19% MwSt oder 7% MwSt
    berechnet werden müssen.)

    Da unser Shop explizit auf digitale Güter optimiert ist, für die es keinen vergünstigten Steuersatz gibt, genügt ein einzelnes Eingabefeld.